Gemeinsam Beteiligungsprozesse entwickeln
Beteiligungsverfahren finden häufig zu umstrittenen Vorhaben statt. Neben den inhaltlichen Streitpunkten sind es häufig Verfahrensfragen, die einen Keil zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft treiben. Dies liegt vor allem daran, dass Beteiligungsverfahren in der Regel von Politik und Verwaltung beauftragt werden und somit von dort auch wesentliche Vorgaben gemacht werden. Dienstleister setzen diese um und geraten dabei ebenfalls in den Konflikt hinein. Wie kann es gelingen, dass zumindest das Verfahren Akzeptanz erfährt? In der Praxis hat sich die Einsetzung einer Begleitgruppe bewährt.
Beteiligung über die Beteiligung
Ein wesentlicher Aspekt ist, dass die relevanten Akteure den Prozess mitgestalten und somit auch als ihren eigenen Prozess wahrnehmen. Das heißt, bei der Gestaltung des Verfahrens muss den relevanten Akteuren eine Mitsprache eingeräumt werden. Das geht von der Häufigkeit der Sitzung, über den Fahrplan der Inhalte und den Fortgang des Verfahrens bis hin zur Entscheidung, welche Expertinnen und Experten eingeladen werden sollen. Es geht dabei nicht immer darum, dass jeder seinen Willen bekommt, sondern dass das Verfahren gemeinschaftlich gestaltet wird.
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