Erklärvideo & Videoproduktion · Ein Begriff aus dem MediaPedia-Lexikon von mattostudios
DSGVO beim Videodreh einfach erklärt
DSGVO beim Videodreh erklärt, damit Ihre Videoproduktion rechtssicher, transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar bleibt.
Inhalt
- Grundlagen: Was bedeutet DSGVO beim Videodreh?
- Typische Situationen in der Videoproduktion
- Rechtsgrundlagen: Auf welcher Basis darf gefilmt werden?
- Praktische Planung für DSGVO beim Videodreh
- Information und Transparenz
- Besondere Personengruppen und sensible Daten
- Rollen von Agenturen, Dienstleistern und Unternehmen
- Social Media, Plattformen und internationale Übertragungen
- Widerruf und Rechte der Betroffenen
- Pragmatische Tipps für Marketing und Videoproduktion
Wer im Marketing für sein Unternehmen Videos produziert, kommt am Thema Datenschutz nicht vorbei. Sobald Personen erkennbar im Bild sind oder Ton aufgezeichnet wird, spielt die DSGVO beim Videodreh eine zentrale Rolle. Sie regelt, wie mit personenbezogenen Daten in Bild und Ton umzugehen ist, welche Einwilligungen benötigt werden und wie Sie rechtliche Risiken vermeiden können, ohne auf wirkungsstarke Videos zu verzichten.
Grundlagen: Was bedeutet DSGVO beim Videodreh?
Die Datenschutz Grundverordnung schützt personenbezogene Daten. Im Kontext von Videoproduktion sind das vor allem Gesichter, Stimmen, Namen, Kennzeichen, Logos oder andere Merkmale, anhand derer eine Person identifiziert werden kann. Die DSGVO beim Videodreh bedeutet daher: Immer wenn Sie Menschen filmen oder deren Stimmen aufnehmen, verarbeiten Sie personenbezogene Daten und müssen die Vorgaben der Verordnung beachten.
Das betrifft sowohl klassische Imagefilme als auch Erklärvideos, Social Media Clips, Interviews, Eventdokumentationen, Recruitingfilme oder Testimonials. Selbst scheinbar nebensächliche Szenen aus dem Büroalltag können relevant sein, wenn Mitarbeitende oder Kundinnen und Kunden erkennbar sind.
Wichtig ist dabei der Grundsatz: So wenig Daten wie möglich, so viel Schutz wie nötig. Die DSGVO beim Videodreh verlangt, dass nur die Daten verarbeitet werden, die für den Zweck des Videos wirklich erforderlich sind, und dass transparent, sicher und rechtmäßig mit ihnen umgegangen wird.
Typische Situationen in der Videoproduktion
Um zu verstehen, wie die DSGVO beim Videodreh im Alltag wirkt, hilft ein Blick auf typische Szenarien aus Marketing und Videoproduktion.
Interview mit Mitarbeitenden
Ein Unternehmen produziert ein Recruiting Video, in dem Mitarbeitende über ihren Arbeitsalltag berichten. Gesichter, Namen und Aussagen werden aufgezeichnet und auf der Website sowie in Social Media veröffentlicht. Hier ist klar, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Es braucht eine Einwilligung der Mitarbeitenden in die Aufnahme und Veröffentlichung.
- Sie müssen wissen, zu welchem Zweck das Video produziert wird und wo es erscheinen soll.
- Die Einwilligung sollte schriftlich erfolgen, zum Beispiel in Form eines sogenannten Model Release oder einer Einverständniserklärung.
Dreh im Großraumbüro
Für ein Erklärvideo werden Szenen im Büro aufgenommen, um Authentizität zu zeigen. Im Hintergrund sind Mitarbeitende an ihren Schreibtischen zu sehen, manchmal nur kurz, manchmal im Vorbeigehen.
- Auch zufällig mitgefilmte Personen fallen unter die DSGVO beim Videodreh, wenn sie erkennbar sind.
- Hier ist es sinnvoll, den Dreh so zu planen, dass nur Personen im Bild sind, die zugestimmt haben.
- Alternativ können Gesichter nachträglich unkenntlich gemacht oder Szenen so gefilmt werden, dass niemand eindeutig identifizierbar ist.
Eventvideo oder Messefilm
Auf einem Kundenevent oder einer Messe soll ein Stimmungsfilm für Marketingzwecke entstehen. Viele Menschen bewegen sich im Hintergrund, einige werden gezielt interviewt.
- Für klar erkennbare Personen im Vordergrund gilt die Pflicht zur Einwilligung.
- Bei größeren Menschenmengen im Hintergrund kann eine Interessenabwägung greifen, dennoch sollte transparent informiert werden.
- Hinweisschilder und Informationen im Einladungstext helfen, die DSGVO beim Videodreh praxisnah umzusetzen.
Nutzung von Stockmaterial und Animation
Bei animierten Erklärvideos oder Stockmaterial ist die Situation oft einfacher. Animationen enthalten in der Regel keine echten personenbezogenen Daten. Stockvideos können jedoch reale Personen zeigen.
- Bei seriösen Stockanbietern sind Einwilligungen der gezeigten Personen üblicherweise geregelt.
- Trotzdem sollten Sie die Lizenzbedingungen genau prüfen.
- Die DSGVO beim Videodreh ist hier weniger kritisch, sofern keine eigenen personenbezogenen Daten hinzugefügt werden, etwa durch Namenseinblendungen oder Kundenlisten.
Rechtsgrundlagen: Auf welcher Basis darf gefilmt werden?
Die DSGVO beim Videodreh verlangt eine rechtliche Grundlage, um personenbezogene Daten zu verarbeiten. In der Praxis kommen vor allem drei Grundlagen in Frage.
Einwilligung der betroffenen Person
Die Einwilligung ist im Marketingalltag die wichtigste Basis. Personen stimmen der Aufnahme und Veröffentlichung aktiv zu.
- Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen, ohne Zwang.
- Sie muss informiert sein, also Zweck, Umfang und Verbreitung des Videos verständlich beschreiben.
- Sie sollte nachweisbar sein, idealerweise schriftlich oder digital dokumentiert.
Beispiel aus der Videoproduktion: Vor dem Dreh eines Testimonials unterschreibt der Kunde ein Formular, das festhält, dass seine Aussagen im Video auf der Website und in Social Media Kanälen des Unternehmens veröffentlicht werden dürfen.
Vertragliche Grundlage
Wenn die Videoproduktion Teil eines Vertrags ist, kann sich die Verarbeitung auf diesen Vertrag stützen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Agentur im Auftrag eines Unternehmens interne Schulungsvideos mit Mitarbeitenden dreht.
- Die Verarbeitung der Daten ist dann zur Vertragserfüllung erforderlich.
- Trotzdem empfiehlt sich häufig zusätzlich eine Einwilligung, insbesondere bei externer Veröffentlichung.
Berechtigtes Interesse
In manchen Situationen kann ein sogenanntes berechtigtes Interesse des Unternehmens als Grundlage dienen, etwa bei Eventaufnahmen mit vielen Personen im Hintergrund. Die DSGVO beim Videodreh verlangt dann eine Abwägung zwischen dem Interesse des Unternehmens an der Videoverwendung und den Rechten der betroffenen Personen.
- Je zentraler eine Person im Bild ist, desto eher wird eine Einwilligung benötigt.
- Je größer die Menge an Personen und je weniger Fokus auf Einzelne, desto eher kann ein berechtigtes Interesse genügen.
- Transparente Information bleibt in jedem Fall wichtig.
Praktische Planung für DSGVO beim Videodreh
Damit Datenschutz nicht zur Hürde, sondern zum Teil eines professionellen Workflows wird, lohnt sich eine strukturierte Vorbereitung. Die DSGVO beim Videodreh lässt sich deutlich leichter umsetzen, wenn sie bereits in der Konzeptphase berücksichtigt wird.
Vor dem Dreh
- Zweck definieren
Formulieren Sie klar, wofür das Video genutzt werden soll. Beispiel: Produktvorstellung, Employer Branding, interne Schulung, Social Media Kampagne.
- Personengruppen festlegen
Überlegen Sie, welche Personen im Video vorkommen sollen: Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Testimonials, externe Expertinnen und Experten, Passanten.
- Einwilligungen planen
Bereiten Sie Einverständniserklärungen vor, in denen Zweck, Kanäle und Dauer der Nutzung beschrieben sind. So wird die DSGVO beim Videodreh von Anfang an berücksichtigt.
- Transparenz sicherstellen
Informieren Sie frühzeitig über den geplanten Dreh, etwa per E Mail an Mitarbeitende oder als Hinweis in Event Einladungen.
Während des Drehs
- Check in mit den Beteiligten
Vor laufender Kamera noch einmal kurz erklären, wofür das Video gedacht ist. So fühlen sich Beteiligte sicherer.
- Bewusste Bildgestaltung
Achten Sie bei der Kameraführung darauf, nur Personen deutlich zu zeigen, die zugestimmt haben. Hintergrundbereiche mit vielen Unbeteiligten sollten eher unscharf bleiben.
- Sensible Bereiche meiden
Filmen Sie keine vertraulichen Dokumente, Bildschirme mit Kundendaten oder Whiteboards mit Strategien. Auch das fällt unter die DSGVO beim Videodreh, da oft Rückschlüsse auf Personen möglich sind.
Nach dem Dreh
- Sichtung des Materials
Prüfen Sie, ob Personen im Bild sind, die keine Einwilligung gegeben haben. Falls ja, überlegen Sie, ob Szenen entfernt oder Gesichter unkenntlich gemacht werden können.
- Datensicherheit
Rohmaterial und fertige Videos sollten sicher gespeichert werden, mit Zugriffsrechten nur für berechtigte Personen. Das gehört zur verantwortungsvollen Umsetzung der DSGVO beim Videodreh.
- Löschkonzept
Überlegen Sie, wie lange Rohmaterial und Endprodukte aufbewahrt werden sollen und wann eine Löschung sinnvoll ist.
Information und Transparenz
Ein Kernprinzip der DSGVO beim Videodreh ist Transparenz. Betroffene Personen sollen verstehen, was mit ihren Daten passiert.
Datenschutzhinweise
Ergänzen Sie Ihre allgemeinen Datenschutzhinweise um einen Abschnitt zur Videoproduktion. Dort können Sie erläutern, in welchen Fällen Sie Videos erstellen, welche Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken und wie lange sie gespeichert bleiben.
Hinweise bei Events und in Räumen
Wenn Sie auf Veranstaltungen oder in bestimmten Unternehmensbereichen regelmäßig filmen, helfen gut sichtbare Hinweise. Zum Beispiel:
In diesen Räumlichkeiten finden heute Videoaufnahmen für Marketingzwecke statt. Wenn Sie nicht gefilmt werden möchten, wenden Sie sich bitte an das Filmteam.
Solche Hinweise ersetzen keine Einwilligung bei gezielten Nahaufnahmen, sie tragen aber wesentlich zu einer transparenten Umsetzung der DSGVO beim Videodreh bei.
Besondere Personengruppen und sensible Daten
Nicht alle Personen und Daten sind gleich zu behandeln. Die DSGVO beim Videodreh sieht für bestimmte Fälle einen erhöhten Schutzbedarf vor.
Drehs mit Kindern und Jugendlichen
Wenn Kinder im Video auftreten, ist besondere Vorsicht geboten. In der Regel brauchen Sie die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Außerdem sollten Sie genau abwägen, ob eine Veröffentlichung in Social Media notwendig ist oder ob ein geschützter Bereich genügt.
Sensible Inhalte vermeiden
Gesundheitsdaten, politische Meinungen, Religionszugehörigkeit oder andere besonders schützenswerte Informationen sollten im Video möglichst nicht sichtbar sein. Die DSGVO beim Videodreh macht hier strenge Vorgaben. Sensible Inhalte können etwa auf Namensschildern, Plakaten, Dokumenten oder in Gesprächen auftauchen, die mitgeschnitten werden.
Rollen von Agenturen, Dienstleistern und Unternehmen
In der Praxis arbeiten Marketingabteilungen oft mit Agenturen, Videoproduzenten, Freelancern oder Animationsstudios zusammen. Die DSGVO beim Videodreh verlangt dann eine klare Rollenverteilung.
- Verantwortlicher
Meist ist das Unternehmen verantwortlich, das das Video in Auftrag gibt und veröffentlicht. Es entscheidet über Zweck und Mittel der Verarbeitung.
- Auftragsverarbeiter
Die Agentur oder Produktionsfirma verarbeitet die Daten im Auftrag des Unternehmens. Dafür ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung sinnvoll, in dem Datenschutzpflichten geregelt sind.
Auch wenn Dienstleister viel operative Arbeit übernehmen, bleibt das beauftragende Unternehmen für die Einhaltung der DSGVO beim Videodreh verantwortlich. Eine enge Abstimmung zu Einwilligungen, Speicherorten und Löschfristen ist daher empfehlenswert.
Social Media, Plattformen und internationale Übertragungen
Viele Marketingvideos werden auf Plattformen wie YouTube, LinkedIn, Instagram oder TikTok veröffentlicht. Hier kommen weitere Aspekte hinzu.
Plattformbedingungen verstehen
Beim Upload werden Daten häufig auch in Drittländer übertragen, zum Beispiel in die USA. Die DSGVO beim Videodreh verlangt, dass Betroffene darüber informiert werden, dass ihr Video in solchen Umgebungen erscheinen kann.
In Einwilligungstexten sollte daher erwähnt werden, dass eine Veröffentlichung auf bestimmten Plattformen stattfindet und dass dort die jeweiligen Nutzungsbedingungen gelten.
Reichweite und Kontrollverlust
Je weiter ein Video verbreitet wird, desto schwieriger wird es, die Kontrolle zu behalten. Das ist besonders relevant, wenn Personen ihre Einwilligung später widerrufen. Die DSGVO beim Videodreh sieht vor, dass eine Einwilligung jederzeit zurückgezogen werden kann.
Praktisch bedeutet das: Sie müssen auf Ihren eigenen Kanälen reagieren können, etwa durch Entfernen des Videos oder durch Austausch einzelner Szenen. Eine vollständige Kontrolle über Kopien und Weiterverbreitung durch Dritte ist jedoch kaum möglich, was Betroffene wissen sollten.
Widerruf und Rechte der Betroffenen
Personen, die im Video erscheinen, haben Rechte. Die DSGVO beim Videodreh ist nur dann korrekt umgesetzt, wenn diese Rechte beachtet werden.
- Auskunftsrecht
Betroffene können nachfragen, welche Daten von ihnen verarbeitet werden und zu welchem Zweck.
- Recht auf Berichtigung
Falsche Angaben, zum Beispiel in eingeblendeten Namen oder Jobtiteln, müssen korrigiert werden.
- Recht auf Löschung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene verlangen, dass Aufnahmen gelöscht werden, insbesondere wenn eine Einwilligung widerrufen wird.
Für Marketingverantwortliche ist es hilfreich, interne Prozesse zu definieren, wie mit solchen Anfragen umgegangen wird. Die DSGVO beim Videodreh wird dadurch handhabbar und berechenbar, statt im Alltag als Unsicherheitsfaktor zu erscheinen.
Pragmatische Tipps für Marketing und Videoproduktion
Damit die DSGVO beim Videodreh nicht zum Bremsklotz, sondern zum Qualitätsmerkmal Ihrer Kommunikation wird, helfen einige pragmatische Grundsätze.
- Frühzeitig planen
Datenschutz gehört in das Briefing an Agenturen und in jedes Videokonzept. So lassen sich spätere Probleme vermeiden.
- Standardisierte Formulare nutzen
Einmal sauber erstellte Einwilligungsformulare und Mustertexte können immer wieder verwendet und bei Bedarf angepasst werden.
- Technische Möglichkeiten einsetzen
Unschärfe, geschickte Bildausschnitte, Animation statt Realfilm oder der Einsatz von Symbolbildern können helfen, personenbezogene Daten zu reduzieren.
- Transparenz als Vertrauensfaktor sehen
Offener Umgang mit der DSGVO beim Videodreh wirkt professionell und stärkt das Vertrauen von Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden in Ihre Marke.
Wer Videos für Marketing und Kommunikation einsetzt, kommt an Datenschutz nicht vorbei. Die DSGVO beim Videodreh ist dabei weniger ein Hindernis als ein Rahmen, der klare Spielregeln vorgibt. Wer frühzeitig plant, transparent informiert, Einwilligungen strukturiert einholt und technische wie organisatorische Maßnahmen nutzt, kann Erklärvideos, Imagefilme, Social Media Clips und Animationsprojekte rechtssicher und zugleich kreativ umsetzen. So wird Datenschutz zu einem festen Bestandteil professioneller Videoproduktion und trägt dazu bei, dass Ihre Videostrategie langfristig tragfähig, vertrauenswürdig und erfolgreich bleibt.
Häufige Fragen zu „DSGVO beim Videodreh"
Die DSGVO beim Videodreh bedeutet, dass alle Personen, die im Video erkennbar sind, datenschutzrechtlich geschützt werden müssen. Sie müssen klären, welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten, zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage. Dazu gehören meist Einwilligungen der Mitwirkenden, transparente Informationen und eine sichere Speicherung des Videomaterials. Ziel ist es, die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen zu wahren und rechtliche Risiken zu vermeiden.
In den meisten Fällen ist eine schriftliche Einwilligung sinnvoll und empfehlenswert, vor allem bei geplanten Marketing und Erklärvideos. Die Einwilligung dokumentiert, dass die Person verstanden hat, wofür die Aufnahmen genutzt werden und damit einverstanden ist. Ausnahmen können zum Beispiel bei reinen Zufallsaufnahmen in der Öffentlichkeit gelten, sofern niemand im Fokus steht. Für Marketingzwecke ist es jedoch sicherer, immer mit klaren Einwilligungserklärungen zu arbeiten.
In einer Einwilligungserklärung sollten Zweck, Art und Umfang der Nutzung des Videos klar beschrieben sein. Dazu gehören Informationen, auf welchen Kanälen das Video veröffentlicht wird, wie lange es genutzt werden soll und wer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist. Außerdem sollten Betroffene über ihre Rechte informiert werden, etwa Widerruf, Auskunft und Löschung. Je verständlicher und transparenter die Erklärung formuliert ist, desto rechtssicherer ist Ihre Videoproduktion.
Planen Sie den Videodreh im Voraus und erstellen Sie eine Liste aller beteiligten Personen und Verarbeitungszwecke. Nutzen Sie standardisierte Einwilligungsformulare, informieren Sie alle Mitwirkenden frühzeitig und dokumentieren Sie deren Zustimmung. Achten Sie darauf, dass nur befugte Personen Zugriff auf das Rohmaterial und die fertigen Videos haben und legen Sie klare Löschfristen fest. Wenn Sie mit einer Agentur oder einem Videoproduktionsstudio arbeiten, schließen Sie zudem passende Verträge zur Auftragsverarbeitung ab.
Mehr als Theorie: Wir produzieren Ihr Erklärvideo
Seit über 25 Jahren produziert mattostudios Erklärvideos, Animationen und Illustrationen für Wirtschaft und Politik – aus Stuttgart, München und Villingen-Schwenningen.
Jetzt Kontakt aufnehmen Referenzen ansehen