Erklärvideo & Videoproduktion · Ein Begriff aus dem MediaPedia-Lexikon von mattostudios

In der Videoproduktion und im Marketing spielt Musik eine zentrale Rolle, gleichzeitig ist sie rechtlich besonders sensibel. Wer ein Erklärvideo oder einen Imagefilm veröffentlicht, kommt sehr schnell mit der GEMA in Kontakt, oft ohne es zu wissen. Um kostspielige Fehler und rechtliche Risiken zu vermeiden, ist es wichtig zu verstehen, was die GEMA genau ist, wie sie arbeitet und was das für Ihre Videoprojekte bedeutet.

Was die GEMA ist und welche Aufgabe sie hat

Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Urheberrechte von Komponisten, Textautoren und Musikverlagen verwaltet. Vereinfacht gesagt: Die GEMA sorgt dafür, dass Musikschaffende Geld bekommen, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird.

Immer wenn Musik in der Öffentlichkeit genutzt wird, etwa in einem Werbevideo, einem Social Media Clip, einem Messefilm oder einem Erklärvideo, können GEMA Gebühren fällig werden. Die GEMA zieht diese Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Mitglieder, also an die Urheber und Verlage, deren Werke genutzt wurden.

Für Marketing Verantwortliche ist wichtig: Die GEMA ist keine Behörde, sondern eine private Organisation mit einem gesetzlichen Auftrag. Sie vertritt einen sehr großen Teil der professionellen Musikschaffenden, auch viele internationale Künstler über Partnerorganisationen. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass bekannte Musikwerke GEMA pflichtig sind.

Warum die GEMA für Erklärvideos und Marketing relevant ist

In der Praxis taucht die GEMA immer dann auf, wenn Musik nicht nur privat, sondern öffentlich genutzt wird. In der Videoproduktion und im Marketing bedeutet das:

  • Sie verwenden Musik in einem Erklärvideo, das auf der Website Ihres Unternehmens eingebunden wird.

  • Sie produzieren einen Produktfilm mit Musikuntermalung und zeigen ihn auf einer Messe oder bei einer Vertriebstagung.

  • Sie veröffentlichen Social Media Ads mit Musik auf Plattformen wie YouTube, Instagram oder LinkedIn.

  • Sie nutzen ein animiertes Erklärvideo mit Musik im E Learning Bereich, das Kunden oder Mitarbeitenden zugänglich gemacht wird.

In all diesen Fällen liegt eine öffentliche Nutzung vor. Wenn die verwendete Musik von der GEMA vertreten wird, müssen für diese Nutzung entsprechende Rechte eingeholt und in vielen Fällen GEMA Gebühren entrichtet werden. Das gilt unabhängig davon, ob das Video selbst von einer Agentur oder Inhouse produziert wurde.

Wie GEMA Rechte und andere Musikrechte zusammenhängen

Ein häufiger Irrtum im Marketing Alltag besteht darin zu glauben, der Kauf eines Musikstücks oder einer Lizenz bei einer Plattform decke automatisch alle Rechte ab. Tatsächlich greifen bei Musik mehrere Ebenen:

  • Urheberrechte der Komponisten und Textdichter, verwaltet unter anderem von der GEMA.

  • Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Produzenten, oft vertreten durch Labels oder Produzenten.

  • Nutzungsrechte, die Sie von einer Musikbibliothek, einem Komponisten oder einer Agentur erhalten, etwa für die Verwendung in einem Video.

Die GEMA kümmert sich um die urheberrechtliche Seite. Selbst wenn Sie eine Lizenz für ein Musikstück bei einer Stock Musik Plattform erwerben, kann es sein, dass zusätzlich GEMA Gebühren anfallen, wenn die Komponisten Mitglieder der GEMA sind. Die Plattform Lizenz regelt dann vor allem, in welchem Kontext Sie die Musik nutzen dürfen, etwa in Online Videos, TV Spots oder Apps, ersetzt aber nicht automatisch alle GEMA Pflichten.

Typische Nutzungsszenarien in der Videoproduktion

Erklärvideo auf der Unternehmenswebsite

Sie lassen ein animiertes Erklärvideo produzieren, das ein komplexes Produkt verständlich erklärt. Die Agentur schlägt Ihnen eine moderne, motivierende Hintergrundmusik vor. Ist diese Musik GEMA pflichtig, müssen für die öffentliche Zugänglichmachung auf Ihrer Website entsprechende Rechte geklärt werden. Die Agentur kann entweder GEMA freie Musik vorschlagen oder Sie beraten, welche Anmeldungen notwendig sind.

Social Media Kampagne mit Video Ads

Sie planen eine mehrmonatige Social Media Kampagne mit mehreren Video Anzeigen. Jede Anzeige enthält Musik, um Emotionen zu verstärken und die Marke zu positionieren. Je nach Plattform und Verbreitung kann die Nutzung GEMA relevant sein. Gerade bei Paid Ads mit breiter Reichweite ist es wichtig, die Musikrechte sauber zu klären, um Sperrungen oder Nachforderungen zu vermeiden.

Imagefilm für Messen und Veranstaltungen

Ein Imagefilm läuft auf Ihrem Messestand, im Foyer oder bei Veranstaltungen auf großer Leinwand. Auch hier handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe. Wenn der Film GEMA Musik enthält, ist die Nutzung in der Regel anzumelden und es fallen Gebühren an. Häufig übernimmt der Veranstalter bestimmte GEMA Meldungen, dennoch sollten Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass damit jede Nutzung Ihres Videos abgedeckt ist.

Interne Schulungsvideos

Bei internen Schulungsvideos ist die Lage differenzierter. Werden die Videos ausschließlich in einem geschlossenen System für Mitarbeitende genutzt, kann es sein, dass bestimmte GEMA Pflichten anders bewertet werden als bei öffentlich zugänglichen Inhalten. Dennoch sollten Sie auch hier mit Ihrer Videoproduktion oder Rechtsabteilung klären, welche Art der Nutzung genau vorliegt und welche Musik eingesetzt werden darf.

GEMA freie Musik, lizenzfreie Musik und Missverständnisse

Im Zusammenhang mit der GEMA tauchen oft Begriffe wie GEMA freie Musik oder lizenzfreie Musik auf. Diese Begriffe werden im Marketing Alltag gerne vermischt, bedeuten aber nicht dasselbe.

GEMA freie Musik

GEMA frei bedeutet, dass die Urheber der Musik nicht Mitglied der GEMA sind und ihre Rechte selbst verwalten oder über andere Modelle anbieten. Bei GEMA freier Musik fallen in der Regel keine GEMA Gebühren an. Allerdings heißt das nicht, dass die Musik kostenlos ist. Oft müssen Sie eine Lizenz erwerben, die genau regelt, in welchem Umfang Sie das Stück in Ihren Videos nutzen dürfen.

Lizenzfreie Musik

Lizenzfrei wird häufig als Marketingbegriff verwendet, um Musik zu beschreiben, die nach dem Kauf ohne weitere laufende Lizenzgebühren genutzt werden kann. Sie zahlen einmalig und dürfen die Musik dann im vereinbarten Rahmen verwenden. Das kann GEMA freie Musik sein, muss es aber nicht. Entscheidend ist, was in den Nutzungsbedingungen steht. In vielen Fällen ist lizenzfreie Musik dennoch GEMA pflichtig, wenn der Urheber GEMA Mitglied ist.

Typische Missverständnisse im Marketing Alltag

  • „Ich habe die Musik gekauft, also darf ich alles damit machen.“ Der Kauf eines Songs etwa in einem Download Shop oder Streaming Dienst berechtigt meist nur zur privaten Nutzung. Für die Verwendung in einem Erklärvideo oder Werbefilm brauchen Sie zusätzliche Rechte.

  • „Die Musik ist GEMA frei, also brauche ich keine Lizenz.“ GEMA frei bedeutet nur, dass keine GEMA Gebühren anfallen. Sie benötigen trotzdem eine Vereinbarung mit dem Rechteinhaber, in der Umfang, Dauer und Art der Nutzung geregelt sind.

  • „Auf YouTube ist die Musik doch sowieso zu hören, also kann ich sie im Video verwenden.“ Dass ein Song auf einer Plattform verfügbar ist, bedeutet nicht, dass Sie ihn in eigenen Marketing Videos verwenden dürfen. Die GEMA und andere Rechteinhaber können die Nutzung untersagen oder Gebühren verlangen.

Wie die GEMA in der Praxis arbeitet

Die GEMA vergibt keine individuellen Lizenzen für einzelne Musikstücke an Endnutzer, wie es etwa eine Bildagentur für Fotos tun würde. Stattdessen arbeitet sie mit Tarifen und Pauschalen für bestimmte Nutzungsarten. In vielen Fällen melden Veranstalter, Sender oder Plattformen die Nutzung von Musik pauschal an und zahlen dafür Sammelvergütungen.

Für Unternehmen, die Erklärvideos, Produktfilme oder Imagefilme produzieren, gibt es je nach Verbreitungsweg unterschiedliche Modelle. Einige Videoplattformen haben Vereinbarungen mit der GEMA, andere nicht. Zudem kann zwischen der Nutzung im Internet, im TV, im Kino oder auf Veranstaltungen unterschieden werden. In der Praxis übernimmt häufig die Produktionsagentur die Abstimmung, insbesondere wenn sie regelmäßig mit der GEMA zu tun hat.

Praxis Tipp: Klären Sie schon in der Konzeptphase eines Videos, ob GEMA Musik eingesetzt werden soll oder ob Sie bewusst auf GEMA freie Alternativen setzen. Das beeinflusst nicht nur das Budget, sondern auch die langfristige Nutzbarkeit Ihres Videos.

Risiken bei Nichtbeachtung der GEMA

Wer GEMA Pflichten ignoriert, geht rechtliche und wirtschaftliche Risiken ein. Im Marketing und in der Videoproduktion können unter anderem folgende Folgen auftreten:

  • Sperrung von Videos auf Plattformen, wenn Musikrechte nicht korrekt geklärt sind.

  • Nachforderungen von GEMA Gebühren, teilweise rückwirkend für einen längeren Zeitraum.

  • Abmahnungen oder rechtliche Schritte durch Rechteinhaber oder deren Vertreter.

  • Image Schaden, wenn ein professionell produziertes Video aus rechtlichen Gründen offline genommen werden muss.

Gerade bei langfristig angelegten Erklärvideo Kampagnen oder zentralen Imagefilmen ist es ärgerlich, wenn die Nutzung plötzlich eingeschränkt wird, weil die Musikrechte nicht sauber geregelt wurden. Deshalb lohnt es sich, das Thema GEMA von Beginn an mitzudenken.

Strategien für den Umgang mit der GEMA im Marketing

1. Zusammenarbeit mit erfahrenen Dienstleistern

Professionelle Agenturen für Erklärvideo und Videoproduktion haben in der Regel Erfahrung mit GEMA Fragen. Sie können einschätzen, ob bestimmte Musikstücke GEMA pflichtig sind, welche Alternativen es gibt und welche Kosten zu erwarten sind. Im Idealfall klärt die Agentur im Angebot transparent, ob GEMA Gebühren anfallen können oder ob ausschließlich GEMA freie Musik verwendet wird.

2. Einsatz von GEMA freier Musikbibliotheken

Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst dafür, mit GEMA freier Musik zu arbeiten. Es gibt spezialisierte Musikbibliotheken, die solche Titel anbieten. Der Vorteil: Sie zahlen einmalig eine Lizenzgebühr und können die Musik im vereinbarten Rahmen nutzen, ohne dass zusätzliche GEMA Kosten entstehen. Das ist besonders attraktiv für Erklärvideos und Marketingclips, die über Jahre hinweg online bleiben sollen.

3. Individuelle Kompositionen

Eine weitere Option ist die Beauftragung eines Komponisten oder einer Musikproduktion speziell für Ihr Video. Hier können Sie vertraglich regeln, ob die Musik GEMA frei bleiben soll oder ob der Komponist Mitglied der GEMA ist. Individuelle Kompositionen bieten den Vorteil, dass die Musik exakt auf Ihr Corporate Design, Ihre Marke und das Storytelling Ihres Erklärvideos abgestimmt wird.

4. Klare interne Prozesse

Im Marketing Alltag entstehen oft spontan Videoideen, etwa für Social Media oder Produktvorstellungen. Um hier rechtlich sicher zu handeln, lohnt sich ein klarer interner Leitfaden: Welche Musikquellen dürfen genutzt werden, wer prüft die Lizenzen, und wie wird dokumentiert, dass GEMA Pflichten beachtet wurden. Ein einfacher, gut verständlicher Prozess reduziert das Risiko von Fehlern deutlich.

Besonderheiten bei Plattformen und Social Media

Viele Plattformen, etwa große Social Media Netzwerke oder Videoportale, haben eigene Vereinbarungen mit der GEMA. Das führt manchmal zu der Annahme, man könne jede beliebige Musik in seinen Videos verwenden, solange diese auf der Plattform hochgeladen werden. In der Praxis ist die Lage komplexer.

Plattform Vereinbarungen können bestimmte Nutzungsarten abdecken, etwa das Abspielen von User Videos mit GEMA Musik innerhalb der Plattform. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch alle Rechte, die für eine professionelle Marketing Nutzung erforderlich sind. Ein Video, das Sie auf Ihrer eigenen Website, auf Messen und zusätzlich auf Social Media einsetzen, berührt unterschiedliche Rechtsbereiche. Deshalb sollte jede Nutzung einzeln betrachtet werden.

Für Marketing Verantwortliche ist wichtig: Verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass eine Plattform „sich schon um alles kümmert“. Prüfen Sie mit Ihrer Agentur oder internen Rechtsabteilung, welche Rechte Sie konkret benötigen und ob GEMA relevante Aspekte betroffen sind.

Checkliste: GEMA im Videoprojekt berücksichtigen

Um das Thema GEMA strukturiert in Ihre Videoproduktion einzubinden, hilft eine einfache Checkliste:

  • Musikbedarf klären: Benötigt das Video überhaupt Musik, wenn ja in welchem Umfang und mit welcher Funktion im Storytelling.

  • Musikquelle definieren: Eigenkomposition, GEMA freie Bibliothek, Lizenzmusik oder bekannte Songs.

  • GEMA Status prüfen: Ist die ausgewählte Musik GEMA pflichtig oder GEMA frei.

  • Nutzungsarten festlegen: Wo und wie lange soll das Video eingesetzt werden, etwa Website, Social Media, Messen, interne Schulungen.

  • Rechte klären: Wer übernimmt die Rechteklärung, die Anmeldung und gegebenenfalls die Abrechnung mit der GEMA.

  • Dokumentation sichern: Lizenzen, Verträge und Vereinbarungen sorgfältig ablegen, damit sie bei Fragen oder Nachprüfungen verfügbar sind.

Fazit: GEMA bewusst einplanen statt später Probleme lösen

Die GEMA ist für Marketing Verantwortliche kein abstraktes Thema, sondern ein sehr konkreter Faktor in der täglichen Arbeit mit Videos, Erklärfilmen und Animationen. Immer wenn Musik in einem professionellen Kontext eingesetzt wird, sollte geprüft werden, ob GEMA Pflichten bestehen und wie diese erfüllt werden können. Wer den Umgang mit der GEMA von Anfang an in die Projektplanung integriert, gewinnt Sicherheit und Planungsklarheit. Dazu gehört die bewusste Entscheidung, ob GEMA Musik oder GEMA freie Alternativen genutzt werden sollen, die Abstimmung mit erfahrenen Dienstleistern und eine transparente Dokumentation der getroffenen Vereinbarungen. So bleibt der kreative Fokus auf Storytelling, Animation und Markenbotschaft gerichtet, während rechtliche Aspekte zuverlässig im Hintergrund geregelt sind. Wenn Sie das Thema GEMA als festen Bestandteil Ihrer Videostrategie begreifen, schaffen Sie die Grundlage für professionelle, langfristig nutzbare und rechtlich abgesicherte Bewegtbild Kommunikation im Marketing.

Häufige Fragen zu „GEMA"

Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte in Deutschland. Sie vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen. Wenn Musik öffentlich genutzt oder vervielfältigt wird, sorgt die GEMA dafür, dass die Urheber eine Vergütung erhalten.

Wenn Sie in Ihrem Erklärvideo Musik verwenden, die von der GEMA vertreten wird, benötigen Sie in der Regel eine Lizenz. Das gilt sowohl für Videos auf Ihrer Website als auch auf Plattformen wie YouTube oder in Social Media. Nutzen Sie ausschließlich GEMA freie oder selbst produzierte Musik, ist in der Regel keine GEMA Lizenz erforderlich.

GEMA pflichtige Musik wird von der GEMA verwaltet und erfordert für die Nutzung eine Lizenzgebühr. GEMA freie Musik stammt von Urhebern, die nicht von der GEMA vertreten werden, oder steht unter speziellen Lizenzen. Für Marketing und Erklärvideos ist GEMA freie Musik oft einfacher zu handhaben, da Sie nur die Lizenz des Anbieters beachten müssen.

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Nutzungsart, der Verbreitung und der Dauer der Musik im Video. Auf der Website der GEMA gibt es Tarife und Rechenhilfen, mit denen Sie eine erste Orientierung bekommen. Viele Videoagenturen beraten zudem dazu und können die Anmeldung und Abrechnung mit der GEMA für Sie übernehmen.

Mehr als Theorie: Wir produzieren Ihr Erklärvideo

Seit über 25 Jahren produziert mattostudios Erklärvideos, Animationen und Illustrationen für Wirtschaft und Politik – aus Stuttgart, München und Villingen-Schwenningen.

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