Erklärvideo & Videoproduktion · Ein Begriff aus dem MediaPedia-Lexikon von mattostudios
Werbenutzung einfach erklärt
Werbenutzung beschreibt die rechtssichere Verwendung von Videos, Animationen und Illustrationen in Werbung und Marketing.
Inhalt
- Grundverständnis: Was bedeutet Werbenutzung im Kontext von Videos und Animation?
- Abgrenzung: Interne Nutzung im Vergleich zur Werbenutzung
- Typische Formen der Werbenutzung in der Videoproduktion
- Werbenutzung und Rechte: Was muss vertraglich geregelt werden?
- Werbenutzung in der Praxis: Beispiele aus Marketing und Videoproduktion
- Warum Werbenutzung für Marketingverantwortliche so wichtig ist
- Praktische Tipps für die Planung der Werbenutzung
- Werbenutzung und Zusammenarbeit mit Agenturen und Produktionsfirmen
- Zusammenfassung: Bedeutung und Nutzen einer klar geregelten Werbenutzung
In der Welt von Erklärvideo, Videoproduktion, Animation und Illustration taucht früher oder später ein Begriff auf, der für Marketingverantwortliche besonders wichtig ist: Werbenutzung. Gemeint ist damit die gezielte Nutzung von kreativen Inhalten für Werbung und Kommunikation. Werbenutzung spielt eine zentrale Rolle, sobald ein Video nicht nur intern gezeigt, sondern aktiv zur Kundengewinnung, Markenbildung oder Verkaufsförderung eingesetzt wird.
Grundverständnis: Was bedeutet Werbenutzung im Kontext von Videos und Animation?
Unter Werbenutzung versteht man die Verwendung eines Videos, einer Animation, einer Illustration oder anderer kreativer Inhalte zu Werbe und Marketingzwecken. Es geht darum, dass ein Inhalt nicht nur informativ oder intern genutzt wird, sondern aktiv für die Außendarstellung eines Unternehmens eingesetzt wird. Dazu gehören typische Kanäle wie Unternehmenswebsite, Social Media, Online Anzeigen, Messen, E Mail Kampagnen oder Präsentationen vor Kunden.
In der Videoproduktion wird die Werbenutzung meist vertraglich geregelt. Dabei wird festgelegt, wo, wann und wie lange ein Erklärvideo oder eine Animation werblich eingesetzt werden darf. Diese Vereinbarungen betreffen unter anderem:
- die Plattformen, auf denen das Video gezeigt werden darf
- die Länder oder Regionen, in denen es genutzt wird
- die Dauer der Werbenutzung
- die Zielgruppen, an die sich die Werbung richtet
- ob das Material auch für abgeleitete Formate wie kurze Social Media Clips genutzt werden darf
Damit ist die Werbenutzung immer auch ein Thema im Bereich Nutzungsrechte und Lizenzen. Produzenten und Agenturen geben in der Regel bestimmte Rechte an den Auftraggeber weiter, behalten aber oft andere Rechte, zum Beispiel zur Eigenwerbung in ihrem Portfolio.
Abgrenzung: Interne Nutzung im Vergleich zur Werbenutzung
Für Marketingverantwortliche ist es wichtig, den Unterschied zwischen interner Nutzung und Werbenutzung zu verstehen, da dies direkte Auswirkungen auf Kosten, Planung und rechtliche Sicherheit hat.
Interne Nutzung
Interne Nutzung bedeutet, dass ein Video nur innerhalb des Unternehmens oder Konzerns eingesetzt wird. Dazu gehören zum Beispiel:
- Schulungs und Trainingsvideos für Mitarbeitende
- Onboarding Videos für neue Teammitglieder
- Interne Präsentationen für Führungskräfte oder Gesellschafter
- Dokumentation von Prozessen für interne Zwecke
Bei reiner interner Nutzung ist der Kreis der Zuschauer begrenzt, es findet keine öffentliche Verbreitung statt und es wird nicht aktiv für Produkte oder Dienstleistungen geworben. Die Anforderungen an die Werbenutzung sind in diesem Fall gering oder gar nicht relevant.
Werbenutzung
Werbenutzung liegt vor, sobald ein Video oder eine Animation dazu dient, externe Zielgruppen zu erreichen und eine werbliche Wirkung zu erzielen. Beispiele sind:
- Erklärvideos auf der Startseite einer Unternehmenswebsite
- Produktvideos in Online Shops
- Social Media Kampagnen mit kurzen Videoausschnitten
- Videoanzeigen auf Plattformen wie YouTube oder LinkedIn
- Spots auf Messen, Infoterminals oder digitalen Außenflächen
Hier steht die Außenwirkung im Vordergrund. Die Inhalte sollen Aufmerksamkeit erzeugen, Vertrauen aufbauen, Markenwerte vermitteln oder direkt zu einer Handlung führen, etwa einem Kauf oder einer Kontaktaufnahme. Genau in diesem Kontext spricht man von Werbenutzung.
Typische Formen der Werbenutzung in der Videoproduktion
In der Praxis gibt es zahlreiche Formen der Werbenutzung. Für Marketingverantwortliche ist es hilfreich, einige typische Szenarien zu kennen, um bei der Planung von Erklärvideos und Kampagnen die richtigen Fragen zu stellen.
Website und Landingpages
Eine der häufigsten Formen der Werbenutzung ist die Einbindung eines Videos auf der eigenen Website. Beispiele:
- Ein zentrales Erklärvideo auf der Startseite, das das Geschäftsmodell in 90 Sekunden verständlich macht
- Produktvideos auf einzelnen Landingpages, die Funktionen und Vorteile demonstrieren
- Animationsvideos auf Kampagnenseiten, die eine bestimmte Aktion bewerben
Hier ist die Werbenutzung meist dauerhaft geplant, da die Videos über einen längeren Zeitraum online bleiben und kontinuierlich Interessenten ansprechen.
Social Media und organische Reichweite
Auf Social Media Plattformen werden Videos sehr häufig zur Werbenutzung eingesetzt, auch wenn sie nicht immer als klassische Anzeige geschaltet werden. Beispiele:
- Regelmäßige Posts mit kurzen Videoausschnitten aus einem längeren Erklärvideo
- Teaser Clips für ein neues Produkt, die Aufmerksamkeit erzeugen sollen
- Animierte Grafiken oder Loops, die Markenwerte transportieren
Auch wenn diese Inhalte nicht bezahlt beworben werden, handelt es sich um Werbenutzung, da sie nach außen wirken und Marketingziele verfolgen.
Paid Media: Videoanzeigen und Kampagnen
Besonders klar ist die Werbenutzung bei bezahlten Kampagnen. Dazu zählen:
- Pre Roll Anzeigen vor anderen Videos
- Sponsored Posts mit Video auf LinkedIn, Instagram oder Facebook
- Banner oder Display Anzeigen mit eingebetteten Animationsvideos
Hier ist die Werbenutzung meist zeitlich begrenzt und an ein medienspezifisches Budget geknüpft. In vielen Lizenzmodellen wirkt sich die Intensität der Werbenutzung direkt auf die Kosten der Videoproduktion und der Rechteübertragung aus.
Messen, Events und Präsentationen
Auch auf Messen und Veranstaltungen spielt die Werbenutzung eine große Rolle. Typische Einsatzszenarien sind:
- Loop Videos auf großen Displays am Messestand
- Erklärvideos in Produktpräsentationen vor Kunden
- Animationsfilme als Blickfang im Foyer oder Showroom
Auch hier werden die Inhalte für werbliche Zwecke eingesetzt, obwohl sie nicht zwangsläufig online verbreitet werden. Für die Werbenutzung ist entscheidend, dass das Video nach außen wirkt und zur Vermarktung beiträgt.
Werbenutzung und Rechte: Was muss vertraglich geregelt werden?
Werbenutzung ist immer mit Rechten verbunden. In der Videoproduktion sind mehrere Parteien beteiligt, deren Rechte berücksichtigt werden müssen: die Produktionsfirma, die Kreativen, Sprecherinnen und Sprecher, Komponisten, Illustratoren und eventuell externe Dienstleister. Marketingverantwortliche sollten deshalb wissen, welche Aspekte vertraglich geklärt werden sollten.
Umfang der Werbenutzung
Der Umfang der Werbenutzung beschreibt, wie weitreichend das Video eingesetzt werden darf. Typische Punkte sind:
- Medien: Online, TV, Kino, Messe, Print mit QR Code oder eingebettetem Video
- Plattformen: eigene Website, Social Media Kanäle, externe Portale, Partnerseiten
- Region: nationale, europäische oder weltweite Nutzung
- Sprache: einzelne Sprachversionen oder mehrsprachige Nutzung
Je größer der Umfang der Werbenutzung, desto wichtiger ist eine klare vertragliche Festlegung, um spätere Einschränkungen oder Zusatzkosten zu vermeiden.
Dauer der Werbenutzung
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Dauer. Häufig wird unterschieden zwischen:
- zeitlich unbegrenzter Werbenutzung
- zeitlich begrenzter Werbenutzung, zum Beispiel für 12, 24 oder 36 Monate
Bei Kampagnenvideos, die nur für eine bestimmte Aktion geplant sind, reicht oft eine begrenzte Dauer. Bei grundlegenden Erklärvideos zur Marke oder zum Produkt ist eine langfristige oder unbefristete Werbenutzung sinnvoll, da diese Inhalte häufig über mehrere Jahre eingesetzt werden.
Nutzungsarten und Adaptionen
In der Praxis werden Videos selten nur in einer einzigen Fassung genutzt. Häufig entstehen aus einem Erklärvideo mehrere Varianten, etwa:
- kurze Social Media Clips
- Versionen ohne Ton, aber mit Untertiteln
- angepasste Formate für Hochkant, Quadrat oder Querformat
- Sprachversionen für andere Märkte
Die Werbenutzung sollte daher auch die Bearbeitung und Adaption des Materials abdecken. Es ist sinnvoll, vertraglich festzulegen, ob das Unternehmen selbst Schnitte und Anpassungen vornehmen darf oder ob dies nur durch die Produktionsfirma erfolgen soll.
Werbenutzung in der Praxis: Beispiele aus Marketing und Videoproduktion
Um den Begriff greifbarer zu machen, helfen konkrete Szenarien aus dem Alltag von Marketingverantwortlichen.
Beispiel 1: Erklärvideo für ein Softwareprodukt
Ein Softwareunternehmen lässt ein 2 minütiges Erklärvideo produzieren, das die wichtigsten Funktionen der Plattform zeigt. Geplante Werbenutzung:
- Einbindung auf der Produktseite der Website
- Verwendung in Sales Präsentationen beim Kunden
- Teaser Ausschnitte auf LinkedIn
In diesem Fall sollte die Werbenutzung mindestens Online, Social Media und Präsentationen abdecken, idealerweise zeitlich unbegrenzt. Wenn das Video langfristig Teil der Produktkommunikation ist, wäre eine Beschränkung der Werbenutzung auf wenige Jahre in der Praxis unvorteilhaft.
Beispiel 2: Kampagnenvideo für eine zeitlich begrenzte Aktion
Ein Handelsunternehmen startet eine saisonale Kampagne. Es wird ein animierter Spot produziert, der auf Social Media und als Online Anzeige läuft. Geplante Werbenutzung:
- Intensive Schaltung über drei Monate
- Optionale Wiederholung im nächsten Jahr
Hier kann die Werbenutzung zeitlich begrenzt vereinbart werden, etwa für ein Jahr, mit der Option auf Verlängerung. Die Kosten für die Werbenutzung können so an die tatsächliche Kampagnendauer angepasst werden.
Beispiel 3: Markenfilm für langfristige Imagearbeit
Ein Unternehmen produziert einen hochwertigen Markenfilm, der die Geschichte, Werte und Menschen hinter der Marke zeigt. Geplante Werbenutzung:
- Startseite der Website
- Unternehmenspräsentationen
- Messen und Events
- Social Media Veröffentlichungen in unregelmäßigen Abständen
Da dieser Film über viele Jahre genutzt werden soll, ist eine langfristige oder unbefristete Werbenutzung sinnvoll. Andernfalls müsste das Unternehmen nach Ablauf der Lizenz neu verhandeln oder den Film aus allen Kanälen entfernen.
Warum Werbenutzung für Marketingverantwortliche so wichtig ist
Werbenutzung ist kein rein juristisches Detail, sondern ein strategisches Thema. Sie beeinflusst Budget, Planbarkeit und den langfristigen Wert von Videoinhalten.
Kalkulationssicherheit und Budgetplanung
Wenn die Bedingungen der Werbenutzung von Anfang an klar sind, können Marketingverantwortliche realistischer kalkulieren. Dazu gehört:
- Wie lange kann ein Video genutzt werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen
- Welche Kanäle sind im vereinbarten Preis enthalten
- Welche Mehrkosten entstehen, wenn später weitere Plattformen hinzu kommen
Eine transparente Vereinbarung zur Werbenutzung hilft, unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden und das Budget effizient einzusetzen.
Langfristige Nutzung und Content Strategie
Videos sind oft ein zentraler Baustein der Content Strategie. Werbenutzung entscheidet mit darüber, wie flexibel dieser Content in Zukunft genutzt werden kann. Wenn ein Erklärvideo beispielsweise nur für ein Jahr lizenziert ist, kann es schwierig sein, eine mehrjährige Kommunikationsstrategie darauf aufzubauen. Umgekehrt ermöglicht eine großzügig definierte Werbenutzung, Inhalte mehrfach zu verwerten und über verschiedene Kanäle hinweg zu nutzen.
Rechtssicherheit und Markenreputation
Unklare oder unzureichend geregelte Werbenutzung kann zu rechtlichen Problemen führen, etwa wenn Sprecher, Musiker oder Illustratoren nur für eine begrenzte Nutzung zugestimmt haben. Wird das Material darüber hinaus eingesetzt, drohen Abmahnungen oder Nachforderungen. Das kann nicht nur finanziell belastend sein, sondern auch die Markenreputation beeinträchtigen. Eine sauber geregelte Werbenutzung schützt das Unternehmen vor solchen Risiken.
Praktische Tipps für die Planung der Werbenutzung
Für Marketingverantwortliche, die Erklärvideos oder andere Bewegtbildformate planen, lohnt es sich, einige Punkte frühzeitig zu klären.
1. Nutzungsszenarien vorab definieren
Bevor ein Angebot eingeholt wird, sollten die geplanten Nutzungsszenarien möglichst konkret beschrieben werden:
- Welche Kanäle sind sicher geplant
- Welche Kanäle könnten später relevant werden
- Wie lange soll das Video im Idealfall eingesetzt werden
- Sind mehrere Sprach oder Länderversionen denkbar
Je klarer die geplante Werbenutzung beschrieben ist, desto genauer können Produktionsfirmen kalkulieren und passende Lizenzmodelle anbieten.
2. Spielräume einplanen
Marketing entwickelt sich dynamisch. Es ist daher sinnvoll, bei der Werbenutzung etwas Spielraum einzuplanen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, nicht nur eine Plattform, sondern eine Kategorie wie alle eigenen digitalen Kanäle zu vereinbaren. So bleibt das Unternehmen flexibel, wenn später neue Kanäle hinzukommen oder bestehende Plattformen anders genutzt werden.
3. Nachnutzungen und Adaptionen mitdenken
In vielen Fällen entstehen aus einem Hauptvideo weitere Formate. Es ist daher ratsam, schon bei der Erstproduktion zu klären, ob und in welchem Umfang Material für spätere Adaptionen genutzt werden darf. Dazu gehört auch die Frage, ob das Unternehmen selbst Schnittfassungen erstellen darf oder ob dies ausschließlich der Produktionsfirma vorbehalten bleibt.
4. Klare Dokumentation der Werbenutzung
Alle Vereinbarungen zur Werbenutzung sollten schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören:
- Vertragsdokumente mit der Produktionsfirma
- Freigaben von Sprecherinnen und Sprechern
- Lizenznachweise für Musik und Bildmaterial
Eine saubere Dokumentation erleichtert es, auch Jahre später noch nachvollziehen zu können, welche Rechte bestehen und wie weit die Werbenutzung reicht.
Werbenutzung und Zusammenarbeit mit Agenturen und Produktionsfirmen
In der Zusammenarbeit mit Agenturen und Produktionsfirmen ist Werbenutzung ein zentrales Gesprächsthema. Eine offene und transparente Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Rollen und Interessen
Verschiedene Beteiligte haben unterschiedliche Interessen in Bezug auf Werbenutzung:
- Unternehmen möchten möglichst umfassende und langfristige Nutzungsmöglichkeiten
- Produktionsfirmen möchten ihre kreativen Leistungen fair vergütet wissen
- Kreative wie Sprecher, Musiker und Illustratoren achten auf eine angemessene Lizenzierung ihrer Beiträge
Werbenutzung ist der Rahmen, in dem diese Interessen in Einklang gebracht werden. Ein klares Verständnis auf beiden Seiten ermöglicht faire und tragfähige Vereinbarungen.
Transparente Angebote
Gute Angebote für Videoproduktionen enthalten eine klare Beschreibung der enthaltenen Werbenutzung. Marketingverantwortliche sollten darauf achten, dass folgende Punkte verständlich aufgeführt sind:
- Welche Kanäle und Medien sind abgedeckt
- Wie lange gilt die Werbenutzung
- Sind Adaptionen und Kürzungen enthalten
- Welche Kosten entstehen bei einer Erweiterung der Nutzung
Wenn diese Informationen fehlen oder unklar sind, lohnt es sich, gezielt nachzufragen und die Konditionen der Werbenutzung vor Projektstart festzulegen.
Zusammenfassung: Bedeutung und Nutzen einer klar geregelten Werbenutzung
Werbenutzung beschreibt die gezielte, vertraglich geregelte Nutzung von Videos, Animationen, Illustrationen und anderen kreativen Inhalten für Werbung und Marketing. Im Umfeld von Erklärvideos und Videoproduktion ist die Werbenutzung ein zentrales Thema, weil sie bestimmt, auf welchen Kanälen, in welchen Regionen und über welchen Zeitraum ein Video eingesetzt werden darf. Für Marketingverantwortliche ist es daher wichtig, die geplante Werbenutzung frühzeitig zu durchdenken und klar zu kommunizieren. Eine gut definierte Werbenutzung schafft Kalkulationssicherheit, unterstützt eine langfristige Content Strategie und schützt vor rechtlichen Risiken. Sie ermöglicht es, den vollen Wert einer Videoproduktion auszuschöpfen, indem das Material flexibel und über verschiedene Kanäle hinweg genutzt werden kann. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass alle Beteiligten, von der Produktionsfirma bis zu Sprecherinnen und Sprechern, fair behandelt werden. Wer den Begriff Werbenutzung im Kontext von Erklärvideo, Animation und Marketing versteht und aktiv in die Projektplanung einbezieht, legt damit einen wichtigen Grundstein für erfolgreiche und rechtssichere Bewegtbildkommunikation.
Häufige Fragen zu „Werbenutzung"
Werbenutzung beschreibt die Verwendung eines Erklärvideos für werbliche Zwecke, zum Beispiel in Onlineanzeigen, auf Social Media oder auf Ihrer Website. Entscheidend ist, dass Sie vom Produzenten die passenden Nutzungsrechte für diese Werbung erhalten.
Bei normaler Nutzung setzen Sie ein Video etwa nur intern im Unternehmen oder in Schulungen ein. Werbenutzung liegt vor, sobald das Video aktiv für Marketing und Verkauf eingesetzt wird, zum Beispiel in Kampagnen, Anzeigen oder auf Messen, was oft zusätzliche Rechte und höhere Lizenzkosten erfordert.
Sie benötigen vom Produzenten ausdrücklich eingeräumte Werbenutzungsrechte, meist geregelt im Vertrag oder Angebot. Darin sollte stehen, in welchen Kanälen, Regionen und für welchen Zeitraum Sie das Video zu Werbezwecken einsetzen dürfen.
Werbenutzung erhöht den wirtschaftlichen Wert eines Videos, weil es direkt zur Kundengewinnung und Umsatzsteigerung beiträgt. Daher kalkulieren Agenturen und Produzenten für umfassende Werberechte meist höhere Honorare, etwa bei breiter Onlinekampagne oder TV Nutzung.
Mehr als Theorie: Wir produzieren Ihr Erklärvideo
Seit über 25 Jahren produziert mattostudios Erklärvideos, Animationen und Illustrationen für Wirtschaft und Politik – aus Stuttgart, München und Villingen-Schwenningen.
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