Erklärvideo & Videoproduktion · Ein Begriff aus dem MediaPedia-Lexikon von mattostudios

Eine professionelle Videoproduktion im Marketing bedeutet immer auch, mit Menschen, Marken und sensiblen Inhalten zu arbeiten. Sobald Personen erkennbar im Bild zu sehen sind oder geschützte Locations genutzt werden, spielt die Einverständniserklärung Dreh eine zentrale Rolle. Sie sorgt dafür, dass die Nutzung des produzierten Materials rechtlich abgesichert ist und alle Beteiligten wissen, was mit den Aufnahmen passiert. Gerade für Marketing-Verantwortliche, die Erklärvideos, Imagefilme oder Social Media Clips planen, ist dieses Dokument ein wichtiger Baustein, um Projekte sicher und reibungslos umzusetzen.

Begriff und Zweck der Einverständniserklärung Dreh

Unter einer Einverständniserklärung Dreh versteht man ein schriftliches Dokument, in dem Personen oder Institutionen zustimmen, dass Bildmaterial, Tonaufnahmen oder andere Inhalte, die während eines Drehs entstehen, aufgenommen und für bestimmte Zwecke genutzt werden dürfen. Sie ist im Umfeld von Erklärvideos, Videoproduktion, Animation, Illustration und Marketing ein praktisches Werkzeug, um Rechte und Pflichten klar zu regeln.

Im Kern geht es darum, dass die Produktion nicht nur technisch und kreativ überzeugt, sondern auch rechtlich sauber aufgestellt ist. Die Einverständniserklärung Dreh schafft Transparenz zwischen der produzierenden Agentur, dem Auftraggeber und den gefilmten Personen. Sie dokumentiert, wer was wozu erlaubt und welche Nutzung genau vorgesehen ist.

Zentrale Funktionen

  • Rechtliche Absicherung

    Die Einverständniserklärung Dreh dient als Nachweis, dass alle Beteiligten die Nutzung ihrer Aufnahmen akzeptieren. Dadurch lassen sich spätere Konflikte über Veröffentlichung, Umfang der Nutzung oder Bearbeitung deutlich reduzieren.

  • Klare Kommunikation

    Das Dokument zwingt alle Projektbeteiligten dazu, vorab zu klären, wofür das Material genutzt wird. So werden Missverständnisse vermieden, etwa wenn eine Person glaubt, das Video sei nur intern gedacht, während das Marketing eine breite Online-Kampagne plant.

  • Planungssicherheit

    Mit unterschriebener Einverständniserklärung Dreh kann das Marketing-Team frei planen. Es ist klar, welche Szenen und Gesichter ohne Bedenken in Erklärvideos, Produktfilmen oder Social Ads eingesetzt werden dürfen.

Typische Einsatzbereiche in Marketing und Videoproduktion

In der Praxis taucht die Einverständniserklärung Dreh in vielen Situationen auf, in denen Unternehmen mit Video arbeiten. Besonders relevant ist sie, wenn reale Personen, reale Orte oder Markenbestandteile ins Bild kommen.

Erklärvideos mit Mitarbeitenden oder Kundinnen und Kunden

Ein häufiges Szenario sind Erklärvideos, in denen Mitarbeitende als Expertinnen und Experten auftreten oder Kundinnen und Kunden ein Statement abgeben. Beispiel aus dem Marketing-Alltag:

Ein Software-Unternehmen produziert ein Erklärvideo, in dem ein Produktmanager die Funktionsweise der neuen Plattform erklärt. Zusätzlich kommen zwei Bestandskunden zu Wort, die ihre Erfahrungen schildern. Vor dem Dreh unterschreiben alle eine Einverständniserklärung Dreh, in der sie der Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme in Online-Kampagnen, auf der Website und auf Messen zustimmen.

Ohne diese schriftliche Zustimmung wäre es riskant, das Video langfristig in Kampagnen einzusetzen, vor allem wenn es später auch in anderen Kanälen oder Ländern genutzt werden soll.

Imagefilme und Recruiting-Videos

Imagefilme und Recruiting-Videos zeigen häufig echte Mitarbeitende bei der Arbeit. Dabei entstehen Aufnahmen in Büros, Produktionshallen oder im Außendienst. Gerade hier ist die Einverständniserklärung Dreh wichtig, weil sich Personen möglicherweise im Hintergrund befinden oder spontan in Szenen auftauchen.

Marketing-Verantwortliche sollten mit der Produktion klären, wer als Protagonist bewusst gefilmt wird und wer zufällig im Bild sein kann. Für zentrale Protagonistinnen und Protagonisten ist eine individuelle Einverständniserklärung Dreh üblich, bei größeren Gruppen können Sammelerklärungen oder klar sichtbare Hinweise vor Ort sinnvoll sein, sofern sie rechtlich ausreichend sind.

Social Media Content und Kampagnen

Gerade in Social Media Kampagnen werden Videoinhalte häufig wiederverwendet, geschnitten, neu kombiniert und in unterschiedlichen Formaten publiziert. Eine gut formulierte Einverständniserklärung Dreh berücksichtigt deshalb oft verschiedene Plattformen und Nutzungsarten.

Beispiel aus dem Marketing-Alltag: Ein Unternehmen filmt ein Event und plant, daraus ein Highlight-Video, mehrere kurze Clips für Instagram und LinkedIn sowie animierte Snippets für zukünftige Kampagnen zu erstellen. Die Einverständniserklärung sollte deshalb nicht nur den Eventfilm, sondern die weitergehende Nutzung in unterschiedlichen Kanälen abdecken.

Typische Inhalte einer Einverständniserklärung Dreh

Auch wenn Form und Umfang variieren können, enthalten die meisten Erklärungen einige wiederkehrende Bausteine. Marketing-Verantwortliche müssen keine juristischen Expertinnen oder Experten sein, sollten aber verstehen, was in einer Einverständniserklärung Dreh typischerweise geregelt wird.

1. Beschreibung des Projekts

Zu Beginn wird meist kurz beschrieben, worum es geht. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten.

  • Projektname zum Beispiel „Erklärvideo Produkt X“ oder „Imagefilm Unternehmen Y“

  • Art der Produktion etwa Erklärvideo, Werbespot, Recruiting-Video, Social Media Clip

  • Produzierende Stelle interne Marketing-Abteilung oder externe Agentur

Je konkreter beschrieben wird, wofür gefilmt wird, desto besser können Beteiligte einschätzen, was sie unterschreiben.

2. Art der Aufnahmen

In der Einverständniserklärung Dreh wird festgehalten, welche Art von Material entsteht und genutzt werden darf.

  • Bild zum Beispiel Nahaufnahmen, Gruppenaufnahmen, Aufnahmen am Arbeitsplatz

  • Ton etwa Interviews, O-Töne, Statements, Präsentationen

  • Kombination mit anderen Elementen etwa Integration in Animationen, Illustrationen, Motion Graphics oder Kombination mit Stockmaterial

Gerade im Bereich Erklärvideo und Animation ist es üblich, reale Personen mit animierten Elementen zu kombinieren. Die Einverständniserklärung kann erwähnen, dass die Aufnahmen in animierte oder illustrierte Umgebungen eingebettet werden dürfen.

3. Zweck und Umfang der Nutzung

Ein zentraler Teil jeder Einverständniserklärung Dreh ist die Beschreibung, wofür und in welchem Umfang das Material verwendet werden darf. Typische Punkte sind:

  • Kanäle Unternehmenswebsite, Social Media Plattformen, Messen, Präsentationen, interne Schulungen, Online-Werbung

  • Region Nutzung im eigenen Land oder international

  • Dauer zeitlich begrenzte Nutzung oder zeitlich unbeschränkte Verwendung

  • Bearbeitung Erlaubnis, das Material zu schneiden, zu kürzen, mit Grafiken zu versehen oder in andere Formate zu übertragen

Ein Praxisbeispiel: Ein Unternehmen plant, ein Erklärvideo zunächst nur im deutschsprachigen Raum zu nutzen, schließt aber in der Einverständniserklärung Dreh die Option ein, das Video später zu untertiteln oder zu vertonen und international einzusetzen. So muss nicht nachverhandelt werden, wenn die Kampagne erfolgreich ist und ausgeweitet werden soll.

4. Rechte der gefilmten Personen

Die Erklärung sollte transparent machen, welche Rechte die mitwirkenden Personen behalten und welche sie einräumen. Dazu gehören:

  • Recht auf Information Klarheit darüber, wer Verantwortlicher ist und an wen man sich bei Fragen wenden kann

  • Hinweis auf mögliche Widerrufsrechte insbesondere, wenn personenbezogene Daten betroffen sind

  • Hinweis auf die Freiwilligkeit die Teilnahme am Dreh sollte freiwillig sein, insbesondere bei Mitarbeitenden

Auch wenn die konkrete Ausgestaltung rechtlich komplex sein kann, ist es für Marketing-Verantwortliche wichtig, dass die Einverständniserklärung Dreh nicht nur die Interessen des Unternehmens, sondern auch die der gefilmten Personen berücksichtigt. Das stärkt Vertrauen und die Bereitschaft, vor der Kamera mitzuwirken.

Praktische Beispiele aus dem Marketing-Alltag

Beispiel 1: Erklärvideo mit Kundentestimonials

Ein B2B-Unternehmen plant ein Erklärvideo, in dem Kundinnen und Kunden erklären, wie sie ein Produkt einsetzen. Die Agentur organisiert einen Drehtag beim Kunden vor Ort. Vor dem Dreh erhalten alle Personen, die im Video zu sehen sein sollen, eine Einverständniserklärung Dreh. Darin steht unter anderem:

  • Das Material wird in einem Erklärvideo eingesetzt, das auf der Website, in Social Media und in Online-Kampagnen verwendet wird.

  • Die Aufnahmen können für zukünftige, thematisch passende Videos wiederverwendet werden, etwa kurze Clips für Social Media.

  • Die Beteiligten erlauben die Bearbeitung, etwa das Kürzen ihrer Aussagen oder das Einblenden von Grafiken.

Durch diese klare Regelung können Marketing und Agentur das Material flexibel nutzen, ohne bei jedem neuen Clip erneut nachfragen zu müssen.

Beispiel 2: Recruiting-Video mit Mitarbeitenden

Eine Firma produziert ein Recruiting-Video, in dem Mitarbeitende ihren Arbeitsalltag zeigen. Einige sind deutlich im Fokus, andere nur im Hintergrund zu sehen. Für die Protagonistinnen und Protagonisten wird eine individuelle Einverständniserklärung Dreh ausgefüllt, die unter anderem regelt:

  • Das Video wird auf der Karriereseite, in Social Media und bei Recruiting-Messen gezeigt.

  • Die Aufnahmen dürfen auch in einem späteren Imagefilm wiederverwendet werden.

  • Die Nutzung ist zeitlich nicht begrenzt, auch wenn die Person das Unternehmen später verlässt.

Für Mitarbeitende, die zufällig im Hintergrund erscheinen, kann das Unternehmen intern informieren und gegebenenfalls vereinfachte Einverständniserklärungen verwenden, je nach rechtlicher Situation. Wichtig ist, dass die Kommunikation offen und transparent erfolgt.

Beispiel 3: Animiertes Erklärvideo mit realen Sprecherinnen und Sprechern

In vielen Erklärvideos kommen animierte Figuren und illustrierte Szenen zum Einsatz, während echte Sprecherinnen und Sprecher den Off-Text einsprechen. Auch hier kann eine Einverständniserklärung Dreh sinnvoll sein, obwohl die Person nicht im Bild erscheint. Sie regelt dann die Nutzung der Stimme und gegebenenfalls den Namen der Sprecherin oder des Sprechers in Credits oder Marketingmaterialien.

Das ist besonders wichtig, wenn das Video für verschiedene Märkte lokalisiert wird, etwa durch Untertitel, zusätzliche Sprachversionen oder angepasste Illustrationen. Die Erklärung kann festhalten, ob und wie lange die Stimme in unterschiedlichen Sprachversionen verwendet werden darf.

Gestaltung und Organisation in der Praxis

Vorbereitung vor dem Dreh

Damit eine Einverständniserklärung Dreh ihren Zweck erfüllt, sollte sie rechtzeitig vor dem Dreh vorbereitet und mit allen Beteiligten kommuniziert werden. In der Praxis hat sich bewährt:

  • Frühzeitige Information Bereits bei der Einladung zum Dreh oder Casting wird erwähnt, dass eine Einverständniserklärung benötigt wird.

  • Verständliche Sprache Die Erklärung ist so formuliert, dass auch Personen ohne juristisches Wissen sie nachvollziehen können.

  • Kontaktmöglichkeit Eine Ansprechperson im Unternehmen oder bei der Agentur steht für Rückfragen zur Verfügung.

Marketing-Verantwortliche sollten eng mit der Produktion zusammenarbeiten, damit die Inhalte der Einverständniserklärung Dreh zum geplanten Einsatzzweck des Videos passen. Wenn etwa geplant ist, einzelne Szenen später in animierten Erklärvideos oder in Illustrations-basierten Kampagnen weiterzuverwenden, sollte dies von Anfang an berücksichtigt werden.

Dokumentation und Archivierung

Nach dem Dreh ist es wichtig, dass die unterschriebenen Einverständniserklärungen sicher aufbewahrt und im Projektkontext zugeordnet werden. Sinnvoll sind:

  • Zentrale Ablage zum Beispiel in einem gemeinsamen Projektordner der Marketing-Abteilung oder Agentur

  • Zuordnung zu Clips und Rohmaterial damit später nachvollziehbar ist, welche Person in welchem Video mit welcher Einverständniserklärung auftritt

  • Langfristige Archivierung insbesondere bei zeitlich unbefristeter Nutzung

So können Marketing-Teams auch Jahre später noch prüfen, ob für ein bestimmtes Video oder eine bestimmte Person eine gültige Einverständniserklärung Dreh vorliegt, bevor Material erneut oder in anderem Kontext verwendet wird.

Besonderheiten bei Erklärvideo, Animation und Illustration

Im Umfeld von Erklärvideos und animierten Formaten gibt es einige Besonderheiten, die sich auf die Einverständniserklärung Dreh auswirken können.

Kombination von Realfilm und Animation

Viele moderne Erklärvideos kombinieren reale Personen mit animierten Elementen. Beispielsweise steht eine Mitarbeiterin vor der Kamera und erklärt ein Produkt, während um sie herum animierte Grafiken erscheinen, die Funktionen visualisieren. In der Einverständniserklärung kann festgehalten werden, dass die Aufnahmen in animierten Umgebungen genutzt und mit Grafiken, Logos oder Illustrationen kombiniert werden dürfen.

Das erleichtert es der Kreativabteilung, später flexibel mit dem Material zu arbeiten, etwa indem aus einer Realfilmsequenz ein kurzer, grafisch aufbereiteter Social Clip entsteht.

Markenauftritte und Corporate Design

Erklärvideos und Marketingfilme folgen in der Regel einem definierten Corporate Design. Die Einverständniserklärung Dreh kann darauf hinweisen, dass die Aufnahmen im Rahmen des Markenauftritts bearbeitet werden, etwa durch Farbfilter, Einblendungen oder die Platzierung von Logos. So ist transparent, dass das eigene Bild oder die eigene Stimme Teil eines größeren Markenauftritts wird.

Wiederverwendung in zukünftigen Formaten

Einmal produziertes Videomaterial ist in der Regel wertvoll und soll möglichst vielseitig eingesetzt werden. Gerade im Bereich Erklärvideo, Animation und Illustration ist es üblich, Szenen oder Tonspuren in neue Formate zu integrieren. Eine vorausschauend formulierte Einverständniserklärung Dreh kann deshalb die Option einbeziehen, Material in zukünftigen Projekten zu nutzen, solange der thematische Zusammenhang gewahrt bleibt.

So können aus einem längeren Erklärvideo später kürzere Tutorial-Clips, Social Media Snippets oder animierte Versionen entstehen, ohne dass jedes Mal neue Einverständnisse eingeholt werden müssen.

Nutzen für Marketing-Verantwortliche

Für Marketing-Verantwortliche ist die Einverständniserklärung Dreh mehr als ein formales Dokument. Sie ist ein Werkzeug, um Projekte professionell, effizient und vertrauensvoll umzusetzen.

Mehr Sicherheit in Kampagnen

Wer frühzeitig und konsequent mit Einverständniserklärungen arbeitet, reduziert das Risiko, dass Videos kurzfristig zurückgezogen oder Kampagnen gestoppt werden müssen, weil Unklarheiten über Rechte bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn Erklärvideos oder Imagefilme auf Messen, in großen Online-Kampagnen oder in internationalen Märkten eingesetzt werden.

Stärkung der Zusammenarbeit mit Protagonistinnen und Protagonisten

Eine transparente Einverständniserklärung Dreh zeigt, dass das Unternehmen die Rechte der Beteiligten ernst nimmt. Das verbessert die Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, Testimonials oder externen Sprecherinnen und Sprechern. Wer genau weiß, was mit den Aufnahmen geschieht, tritt meist entspannter vor die Kamera und identifiziert sich eher mit dem Projekt.

Langfristige Nutzbarkeit von Videomaterial

Gut geregelte Einverständnisse ermöglichen es, Videomaterial langfristig zu nutzen und immer wieder in neue Formate zu überführen. Gerade in der Content-Strategie ist es sinnvoll, aus einem aufwendig produzierten Erklärvideo mehrere Bausteine zu machen, die über längere Zeit in verschiedenen Kanälen eingesetzt werden. Die Einverständniserklärung Dreh schafft die Grundlage dafür, dass diese Wiederverwendung rechtlich abgesichert bleibt.

Zusammengefasst ist die Einverständniserklärung im Kontext von Dreharbeiten ein zentrales Instrument, um Videoproduktionen im Marketing rechtlich sicher, planbar und nachhaltig zu gestalten. Sie verbindet die kreativen Ziele von Erklärvideo, Animation, Illustration und Kampagnenführung mit der Verantwortung gegenüber den Menschen, die vor der Kamera stehen oder ihre Stimme zur Verfügung stellen. Wer als Marketing-Verantwortliche oder Verantwortlicher frühzeitig für klare Einverständnisse sorgt, schafft Vertrauen, minimiert Risiken und stellt sicher, dass wertvolle Videoinhalte langfristig und flexibel genutzt werden können.

Häufige Fragen zu „Einverständniserklärung Dreh"

Eine Einverständniserklärung Dreh ist ein Dokument, in dem Personen schriftlich zustimmen, dass Bild, Stimme und Auftreten im Video aufgezeichnet und verwendet werden dürfen. Sie legt fest, wofür das Material genutzt werden darf, zum Beispiel für Marketing, Social Media oder interne Kommunikation. So schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Problemen. Gleichzeitig wissen die Mitwirkenden genau, was mit den Aufnahmen passiert.

Immer wenn Personen erkennbar im Video zu sehen oder zu hören sind, greifen Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Ohne Einverständniserklärung riskieren Sie, dass Aufnahmen nachträglich nicht genutzt oder sogar gelöscht werden müssen. Die Erklärung schafft Rechtssicherheit für Ihr Marketing und stärkt das Vertrauen der Beteiligten. Sie ist besonders wichtig, wenn das Video öffentlich im Internet oder in Kampagnen eingesetzt wird.

Wesentlich sind Angaben zu den beteiligten Personen, zum Projekt und zur Art der Nutzung der Aufnahmen. Dazu gehört, wo und wie lange das Material verwendet werden darf, zum Beispiel Website, Social Media, Messen oder interne Schulungen. Wichtig ist auch, ob die Nutzung zeitlich oder räumlich beschränkt ist und ob eine Vergütung gezahlt wird. Zudem sollte geregelt sein, ob die Zustimmung widerrufen werden kann und wie dieser Widerruf abläuft.

Ja, auch Mitarbeitende haben Persönlichkeitsrechte und müssen der Verwendung ihrer Bilder und Stimmen zustimmen. Eine Einverständniserklärung sorgt dafür, dass Sie die Aufnahmen in Erklärvideos, Recruitingfilmen oder Social Media Posts rechtssicher nutzen können. In vielen Unternehmen ist dies Teil einer internen Medienrichtlinie. So vermeiden Sie Konflikte und schaffen klare Regeln für alle Beteiligten.

Mehr als Theorie: Wir produzieren Ihr Erklärvideo

Seit über 25 Jahren produziert mattostudios Erklärvideos, Animationen und Illustrationen für Wirtschaft und Politik – aus Stuttgart, München und Villingen-Schwenningen.

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